Rechtsprechung
   LG Dortmund, 09.03.2010 - 9 T 670/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,23556
LG Dortmund, 09.03.2010 - 9 T 670/09 (https://dejure.org/2010,23556)
LG Dortmund, Entscheidung vom 09.03.2010 - 9 T 670/09 (https://dejure.org/2010,23556)
LG Dortmund, Entscheidung vom 09. März 2010 - 9 T 670/09 (https://dejure.org/2010,23556)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,23556) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Anerkennung einer nigerianischen Adoptionsentscheidung; Förderung des Kindeswohls durch eine Adoption als wesentlicher Grundsatz des deutschen Adoptionsrechts; Ausreichende Kindeswohlprüfung trotz einer fehlenden Auseinandersetzung mit der Tatsache der noch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 19.08.2008 - 25 Wx 114/07

    Anerkennung einer ausländischen Adoption

    Auszug aus LG Dortmund, 09.03.2010 - 9 T 670/09
    Nach allgemeiner Ansicht ist die Anerkennung einer ausländischen Adoptionsentscheidung insbesondere dann ausgeschlossen, wenn vor der Entscheidung keine oder nur eine völlig unzureichende Kindeswohlprüfung stattgefunden hat (vgl. KG NJOZ 2006, 2655 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.08.2008, I-25 Wx 114/07; LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 30.10.2008, 2-9 T 295/08).

    Denn dies würde im Ergebnis dazu führen, dass von dem Gericht, dass ausschließlich über die Anerkennung der ausländischen Adoptionsentscheidung zu entscheiden hat, quasi eine neue und eigene Adoptionsentscheidung zu treffen wäre (vgl. LG Dresden, JAmt 2006, 360; LG Potsdam, Beschluss vom 04.10.2007, 5 T 133/07; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.08.2008, I-25 Wx 114/07).

    Insbesondere gibt das Anerkennungsverfahren keine Veranlassung, dass das zur Entscheidung über die Anerkennung berufene Gericht eine am ordre public orientierte eigene Adoptionsprüfung an die Stelle der ordre public-widrigen ausländischen Entscheidung setzt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.08.2008, I-25 Wx 114/07).

  • KG, 04.04.2006 - 1 W 369/05

    Minderjährigenadoption: Anerkennung bzw. Feststellung der Wirksamkeit einer in

    Auszug aus LG Dortmund, 09.03.2010 - 9 T 670/09
    Hierbei handelt es sich zwar um eine Ausnahmevorschrift, die eng auszulegen ist; eine ordre public-Widrigkeit ist danach nicht schon dann gegeben, wenn ein deutsches Gericht nach - selbst zwingendem - deutschen Recht anders zu entscheiden gehabt hätte, sondern vielmehr erst dann, wenn die Anerkennung der ausländischen Entscheidung zu einem Ergebnis führen würde, das zu den Grundgedanken der entsprechenden deutschen Regelung und den darin enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch stünde, dass das Ergebnis nach inländischen Vorstellungen untragbar erschiene (vgl. insg. Bumiller/Winkler, FGG, 8. Aufl. 2006, § 16 a Rdnr. 7-8, 20; Weitzel, NJW 2008, 186 ff.; KG NJOZ 2006, 2655 ff.).

    Nach allgemeiner Ansicht ist die Anerkennung einer ausländischen Adoptionsentscheidung insbesondere dann ausgeschlossen, wenn vor der Entscheidung keine oder nur eine völlig unzureichende Kindeswohlprüfung stattgefunden hat (vgl. KG NJOZ 2006, 2655 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.08.2008, I-25 Wx 114/07; LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 30.10.2008, 2-9 T 295/08).

  • LG Potsdam, 04.10.2007 - 5 T 133/07

    Auslandsadoption: Anerkennung einer türkischen Adoptionsentscheidung

    Auszug aus LG Dortmund, 09.03.2010 - 9 T 670/09
    Erst wenn das leibliche Wohl eines Kindes in seinem elterlichen Umfeld nachhaltig gefährdet ist, kann ein Wechsel von den leiblichen zu Adoptiveltern gerechtfertigt sein (Palandt/Diederichsen, BGB, 68. Aufl. 2009, § 1741 Rdnr. 3; LG Potsdam, Beschluss vom 04.10.2007, BeckRS 2008, 11991; BVerfG NJW 1968, 2233).

    Denn dies würde im Ergebnis dazu führen, dass von dem Gericht, dass ausschließlich über die Anerkennung der ausländischen Adoptionsentscheidung zu entscheiden hat, quasi eine neue und eigene Adoptionsentscheidung zu treffen wäre (vgl. LG Dresden, JAmt 2006, 360; LG Potsdam, Beschluss vom 04.10.2007, 5 T 133/07; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.08.2008, I-25 Wx 114/07).

  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus LG Dortmund, 09.03.2010 - 9 T 670/09
    Erst wenn das leibliche Wohl eines Kindes in seinem elterlichen Umfeld nachhaltig gefährdet ist, kann ein Wechsel von den leiblichen zu Adoptiveltern gerechtfertigt sein (Palandt/Diederichsen, BGB, 68. Aufl. 2009, § 1741 Rdnr. 3; LG Potsdam, Beschluss vom 04.10.2007, BeckRS 2008, 11991; BVerfG NJW 1968, 2233).
  • BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 1069/01

    Keine Verletzung des Elternrechts durch dem Kindeswohl dienende gerichtliche

    Auszug aus LG Dortmund, 09.03.2010 - 9 T 670/09
    Allein das Kindeswohl ist Richtpunkt für das Wächteramt des Staates und Maßstab für die in Kindschaftssachen zu treffenden Entscheidungen der Instanzgerichte (BVerfG FPR 2002, 264).
  • LG Frankfurt/Main, 31.10.2008 - 9 T 295/08
    Auszug aus LG Dortmund, 09.03.2010 - 9 T 670/09
    Nach allgemeiner Ansicht ist die Anerkennung einer ausländischen Adoptionsentscheidung insbesondere dann ausgeschlossen, wenn vor der Entscheidung keine oder nur eine völlig unzureichende Kindeswohlprüfung stattgefunden hat (vgl. KG NJOZ 2006, 2655 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.08.2008, I-25 Wx 114/07; LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 30.10.2008, 2-9 T 295/08).
  • OLG Celle, 11.04.2008 - 17 W 3/08
    Auszug aus LG Dortmund, 09.03.2010 - 9 T 670/09
    Das Gesetz trägt damit dem aus Art. 1 und 2 GG folgenden Persönlichkeitsrecht des Kindes Rechnung (vgl. LG Lüneburg, Beschluss vom 31.01.2007, 3 T 14/07 und OLG Celle, Beschluss vom 11.04.2008, 17 W 3/08).
  • LG Lüneburg, 31.01.2007 - 3 T 14/07
    Auszug aus LG Dortmund, 09.03.2010 - 9 T 670/09
    Das Gesetz trägt damit dem aus Art. 1 und 2 GG folgenden Persönlichkeitsrecht des Kindes Rechnung (vgl. LG Lüneburg, Beschluss vom 31.01.2007, 3 T 14/07 und OLG Celle, Beschluss vom 11.04.2008, 17 W 3/08).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht